Öffnungszeiten der einzelnen Gewässer 2022
Teich I | Ganzjährig frei | ||||
Teich II | Gesperrt | in der Zeit vom 01. April bis 01. Mai und 09. Sep. bis 05. Okt. ansonsten ganzjährig frei | |||
Teich III | Ganzjährig frei | ||||
Wiedelah | Ganzjährig frei | ||||
Oker | Frei vom | 15. März bis 14.Oktober |
Maße und Fangbegrenzungen für die aufgeführten Gewässer:
Karpfen 40 cm (ganzjährig frei) 15 Stück pro Jahr, jedoch nicht mehr als zwei an einem Tag
Hecht 60 cm, Zander 50 cm: (gesperrt vom 01. Februar - 30. April jeden Jahres) insgesamt 10 Raubfische pro Jahr jedoch nicht mehr als 2 je Fischart in einer Woche
Äsche 30 cm: (frei vom 15. Mai bis 31.Dezember)
Aal 50 cm, Schleie 28 cm, Barsch und Weisfisch kein Mindestmaß: ganzjährig frei, in ihrer Fangzahl unbegrenzt, außer Aal, dieser ist auf 10 Stück im Jahr begrenzt!))
Regenbogenforellen 28 cm, Bachforellen 28 cm, Saiblinge 28 cm: (Aus den Teichen 1 bis 3 und Wiedelah dürfen je Woche insgesamt 6 Forellen oder Saiblinge entnommen werden.
Wels: ab 100cm frei, sind aus Teich 2 zu entnehmen, zum Mitnehmen oder umzusetzen ausschließlich in Teich 3
Stör im Teich II ab 100 cm frei (Begrenzung 2 Störe im Jahr) Störe unter 100 cm bitte umsetzen in den Teich 3.
Aus der Oker dürfen in einer Woche höchstens 2 Fische der folgenden Arten entnommen werden:
Äschen, Bachforellen, Regenbogenforellen oder Saiblinge.
Hechte, Waller und Barsche sind frei zu entnehmen.
Lachse dürfen der Oker nicht entnommen werden.
Jeder Fang ist unverzüglich in den Erlaubnisschein einzutragen.
Aufgrund einer Adressänderung des Gewässerwartes sind die Erlaubnisscheine dieses Jahr bei dem Schriftwart abzugeben.
Der Erlaubnisschein ist daher bis zum 31. Dezember eingehend an folgende Adresse zu senden oder in den Briefkasten einzuwerfen.
VVS Vienenburg e.V.
Osterwiecker Str. 46a
38690 Goslar
Bei verspäteter Abgabe wird ein Strafgeld in Höhe von € 50,- erhoben.