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Benutzerordnung für den Kiesteich in der Gemarkung Wiedelah


Gem. § 5 Abs. 4 des Pachtvertrages zwischen der Stadt Vienenburg und dem Verein Vienenburger Sportfischer e.V. in Verbindung mit § 4 Abs. 4 des Pachtvertages zwischen dem Land Nds. und der Stadt Vienenburg wird folgende Benutzerordnung erlassen:
 

§ 1 Geltungsbereich

Das Ufergelände und die angrenzende Wasserfläche die außerhalb des Naturschutzgebietes liegt darf im Rahmen des Pachtvertrages vom 06.06.2012 vom Verein für Vienenburger Sportfischer e.V. und von der Tauchschule "The blue deep" zur Ausübung des Angel- und Tauchsports genutzt werden. Die Nutzung ist ausschließlich auf die im Lageplan (Bestandteil des Pachtvertrages) gekennzeichneten Flächen begrenzt.

 

§ 2 Nutzungsbedingungen

  1. Die Pächter des Kiesteiches in Wiedelah haben darauf hinzuwirken, dass der westliche Teil des Kiesteiches ausschließlich den Belangen des Naturschutzes dient und sind daher verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen darauf hinzuwirken, dass eine unbefugte Nutzung unterbleibt.
  2. Die Nutzer des Kiesteiches in Wiedelah haben sich unter gegenseitiger Rücksichtnahme so zu verhalten, dass kein anderer gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.
  3. Das Angeln ist nur vom Ufer aus gestattet.
  4. Die höchstzulässige Anzahl der Angler darf täglich 50 nicht überschreiten.
  5. Den Tauchern wird als Einstiegstelle die Uferecke im Südwesten des Kiesteiches zugewiesen (siehe Kennzeichnung Lageplan)
  6. Die höchstzulässige Anzahl der Taucher darf täglich 15 nicht überschreiten.
  7. Das Tauchen in unmittelbarer Nähe vorhandener Angler soll vermieden werden.

 

§ 3 Verbote und Beschränkungen

  1. Der westliche Teil des Kiesteichs dient ausschließlich dem Naturschutz und ist demzufolge von einer Nutzung ausgeschlossen.
  2. Andere Wassersportaktivitäten wie Baden im See ohne Tauchgerät, das Befahren mit Wasserfahrzeugen jeder Art oder ähnliches sind auch Mitgliedern der nutzungsberechtigten Vereine nicht gestattet. Ausgenommen vom Verbot ist das Befahren mit Wasserfahrzeugen, auch unter zur Hilfenahme Dritter, zur Abwendung von Gefahren.
  3. Die Nutzung des Gewässers zur Reinigung von Sachen ist nicht zulässig.
  4. Im Winter ist das Betreten der Eisfläche nicht gestattet.
  5. Die Nutzungsberechtigten dürfen den Kiesteich bzw. das Ufergelände nicht als sonstiges Freizeitgelände mit Sonderrechten betrachten und nutzen (z.B. Grillen).

 

§ 4 Besondere Veranstaltungen

Wassersportliche Veranstaltungen müssen vom Veranstalter spätestens zum 01.04. jeden Jahres bei der Stadt Vienenburg angemeldet werden. Zur Durchführung einzelner Veranstaltungen können andere Nutzungsberechtigte vom Gebrauch ausgeschlossen werden.

 

§ 5 In-Kraft-Treten

Die Benutzungsordnung tritt am 01.01.2012 in Kraft.

Vienenburg, 06.06.2012

Astrid Salle-Eltner (Bürgermeisterin)

 

Gesperrte Plätze

Die Plätze 15, 16 und 17 sind gemäß NSG-VO ab sofort gesperrt!